BGH, Urteil vom 15.06.2010 – Az.: VI ZR 204/09(telefonisches Aufklärungsgespräch)
Der BGH hat entschieden, dass bei einem einfachen chirurgischen Eingriff eine telefonische Aufklärung über die Risiken der Anästhesie ausreichen kann. In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Anästhesist den Vater der Klägerin zwei Tage vor dem Eingriff in einem 15 Minuten andauernden Telefongespräch über die Risiken der Anästhesie (die sich schließlich verwirklicht hatten) aufgeklärt. Direkt vor der Operation hatte der beklagte Anästhesist beide Elternteile noch einmal ausdrücklich danach gefragt, ob hinsichtlich der Narkose noch Unklarheiten bestünden. Bei diesem Sachverhalt hat der BGH einen Aufklärungsfehler verneint, da sich der Arzt in einfach gelagerten Fällen auch in einem Telefongespräch davon überzeugen könne, dass der Patient alle Hinweise und Informationen richtig verstanden hat. Der Patient habe das Recht, auf einem persönlichen Gespräch zu bestehen.